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04.02.2012 16:47:36
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Neues Spam-Gesetz
Neue Novelle stoppt Werbemails

Mit 1. März tritt in Österreich ein neues Spam-Gesetz in Kraft. Während Privatpersonen wohl kaum einen Unterschied in der Mailbox bemerken werden, bedeutet die neue Regelung für Unternehmen das Aus für unverlangtes Direktmarketing.

Im Rahmen der Anpassung an die EU-Richtlinie tritt am 1. März in Österreich ein strengeres Spam-Gesetz in Kraft.

War der Versand von Werbemails an Konsumenten schon bisher nur mit vorheriger Zustimmung [Opt-in] erlaubt, bedurfte es bei Mitteilungen im beruflichen Bereich an Unternehmen nur der Möglichkeit des Abbestellens [Opt-out].

Diese Differenzierung fällt mit Wirksamkeit der Novelle nun weg. Künftig sind Werbe-E-Mails ohne vorherige Zustimmung des Empfängers generell nicht mehr zulässig.


Definition: Spam
Unter Spam versteht man sowohl Werbemails als auch elektronische Massensendungen an mehr als 50 Empfänger. Erfasst sind nicht nur E-Mails, sondern auch SMS.
§ 107 Telekommunikationsgesetz [TKG]

ECG-Liste
In der ECG-Liste der RTR konnten sich Unternehmen schon bisher eintragen, um den Empfang von E-Mail-Werbung zu verhindern.
ECG-Liste

Bestehende Newsletter
Doch muss man jetzt im Nachhinein von jedem Adressaten eines bestehenden Newsletters bzw. Mailverteilers die ausdrückliche Zustimmung einholen?

Nach Ansicht von IT-Rechtsexperte Axel Anderl von Dorda Brugger Jordis ist die weitere Zusendung wohl dann zulässig, wenn diese bereits über einen langen Zeitraum, also etwa seit Jahren, unbeanstandet erfolgte.

Ein- und Austragungsfeld auf Website
Anderl rät Unternehmen dazu, ab 1. März ein Eintragungsfeld auf der Website einzurichten, um Firmen-Informationen inskribieren zu können.

Zudem muss natürlich weiterhin bei jeder Sendung und am besten auch über die Website die wirksame Möglichkeit der Austragung bestehen.

Die Zustimmung muss grundsätzlich nicht in besonderer Form erfolgen, es reicht etwa auch eine mündliche Zustimmung bzw. das Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allerdings liegt die Beweispflicht immer beim Werbenden.

Verwaltungsstrafe bis zu 37.000 Euro
Kann er die Zustimmung des Empfängers bei einem eventuellen Verfahren nicht nachweisen, droht eine Verwaltungsstrafe bis zu 37.000 Euro.

Zudem können Mitbewerber mit Unterlassungsklagen sowie Schadenersatzansprüchen gegen Verstöße vorgehen.


Enge Ausnahmeregelung
Einzige Ausnahme ist der Spam-Versand im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen: Für die Bewerbung ähnlicher Produkte ist keine vorherige Einwilligung notwendig, wenn der Versender die E-Mail-Adresse im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhalten hat bzw. dem Empfänger bei der Erfassung der Adresse sowie mit jeder Sendung ein Widerspruchsrecht eingeräumt wird.
Dorda Brugger Jordis
Details bei Internet4Jurists.at

Anderl rät heimischen Firmen daher dazu, etwaig geplante Kundenakquisitionen im B2B-Bereich per Spam noch vor dem In-Kraft-Treten der Novelle [1. März] durchzuführen.

Danach bleibt rechtstreuen Unternehmern die Möglichkeit, Neukunden per klassischer Postsendung anzuwerben - dies ist weiterhin zulässig.

Durchsetzung im Ausland kaum möglich
Zwar gilt die gesetzliche Regelung grundsätzlich für alle Mailversender, auch jene mit Sitz im Ausland. Doch die Rechtsdurchsetzung außerhalb der EU ist meist nur sehr schwer bis gar nicht möglich.

Die Flut an internationalem Spam, die täglich die heimischen Postfächer überschwemmt, kann damit wohl auch das neue Gesetz nicht stoppen.

Quelle:


Statement von Marc Gfrerer, XEDAQ Vertrieb Österreich

"Das Produkt XEDAQ X5 Newsletter erfüllt bereits sämtliche Anforderungen der neuen Gesetzesnovelle, so kann man spezielle Ein- und Austragungsformulare auf einer beliebigen Webseite einbinden. Bei Eintragung über die Webseite werden sämtliche Userdetails mitgespeichert. So kann z. B. im Falle eines Rechtstreites die EINTRAGUNG 100%ig NACHGEWIESEN werden. Obwohl die RTR(Robinson)Liste Ihre Wichtigkeit ein wenig eingebüßt hat, kann man diese optional live bei einer Newsletteraussendung abziehen. XEDAQ X5 Newsletter läßt sich auch sehr einfach in bestehende Newsletter Systeme integrieren."

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